05.Februar 2019

Wäre die Option zur weiteren Anmietung des IWF doch möglich gewesen?

Die GöLinke/ALG-Gruppe im Rat ist irritiert über die neuesten Verlautbarungen der Göttinger Stadtverwaltung

Wenn es stimmt, was die Stadt mittlerweile in einem Artikel des Göttinger Tageblattes erklärt, dass sie die Option der Verlängerung des Mietvertrages für das IWF bewusst nicht gezogen habe, dann muss man sich nun wirklich auf die Wahrheitssuche machen. Die Erklärung dafür, dass es seinerzeit - vor gut einem Jahr - keinen Bedarf für die weitere Nutzung gab, muss man in Verbindung mit dem Ratsbeschluss zur Schließung der von vielen Seiten kritisierten Unterkunft auf der Siekhöhe und dem seit Monaten proklamierten Bau einer Unterkunft in Modulbauweise für 6 Millionen Euro (vermutlich mehr) auf dem Schützenanger sehen.

Es bestehe massiver Zeitdruck, es gäbe kein bebaubares Grundstück, und sowieso sei die Planung und der Bau einer Unterkunft in konventioneller Bauweise nur mit einer längeren Vorlaufzeit denkbar. So lautet die Begründung der selbst von der Verwaltung als nicht optimal, aber alternativlos bezeichneten „Lösung“ auf dem Schützenanger. Um eine vernünftige Lösung finden zu können, um dem vermeintlichen Zeitdruck zu entgehen, hätte das ehemalige IWF-Gebäude durchaus noch für eine Übergangszeit genutzt werden können. Es handelt sich hier um ein Gebäude, das für gut 500.000 Euro vor vier Jahren für Wohnzwecke umgebaut wurde, was die EBR bei ihren Rechenbeispielen ja immer wieder betont, das nun verwaist ist, aber völlig intakt auf seinen Abriss wartet.

Die Göttinger Linke wurde nach mehrmaligen Bitten und Anfragen an die Verwaltung, das Gespräch mit der EBR für eine befristete Weiternutzung zu führen, immer wieder darauf verwiesen, dass der Investor nun endlich seine Bebauung umsetzen wolle und zu keiner Verlängerung des Mietvertrags bereit sei. Was stimmt denn nun? Wurden Gespräche über eine Verlängerung geführt? War die Option der Verlängerung von Seiten der EBR offen? Hat man im Frühsommer 2018 in der Stadtverwaltung noch nicht absehen können, dass man ein halbes Jahr später einen Bedarf von ca. 300 neuen Plätzen für geflohene Menschen hat? Hat man damit spekuliert, dass der durch das Land befristete Zuweisungsstopp für Flüchtlinge nach Göttingen zur Dauergenehmigung wird?

Was gilt denn nun: Wurde über eine Option der Verlängerung zur Anmietung des IWF ernsthaft gesprochen und verhandelt oder lief der Vertrag stillschweigend aus? Wer führt denn hier wen in der als „Nonnenstieg-Deal“ titulierten, heiß diskutierten Thematik an der Nase herum?

Es gibt nun keinen Grund mehr noch weiter abzuwarten: Die Verwaltung sollte sofort mit der Wertgrund Immobilien AG in Gespräche und Verhandlungen gehen, um das ehemalige IWF erneut anzumieten. Die Wertgrund AG kann dann in Ruhe eine vernünftige Planung für das Gelände vorbereiten, die Stadt muss kein neues 6-Millionen-Grab schaufeln, und die Siekhöhe kann schnell geschlossen werden.

 

 

 

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