Freiflächen-Photovoltaik nur mit Speicherkonzept
Der Rat möge beschließen:
Projekte der Freiflächen-Photovoltaik (Freiflächen-PV) werden nicht realisiert, solange es noch keine Konzepte gibt, den in solchen Anlagen gewonnenen Strom, soweit er nicht netzdienlich eingespeist werden kann, zu speichern. Konzepte, den Strom zu verwerten, indem er mit Grundlaststrom aus anderen Quellen ergänzt wird, gelten in diesem Zusammenhang nicht als Speicherung. Dieses Ausschlusskriterium wird auch immer dann berücksichtigt, wenn Akteure von der Stadt oder ihren Beteiligungen Solarstrom aus Freiflächen-PV beziehen, um ihn zu verwerten.
Begründung:
Die Antworten der Verwaltung auf eine Anfrage der Göttinger Linke Ratsfraktion zur Ratssitzung vom 18.11.22 haben gezeigt, dass die Stadtverwaltung und auch die Stadtwerke keine Konzepte für die Speicherung des mit Freiflächen-PV gewonnenen Stroms haben, sondern lediglich auf andere Akteure und überregionale Ebenen verweisen. Hierzu konnten jedoch keine schon heute bestehenden Konzepte vorgelegt werden. Die Verwaltung widersprach mit ihrer Antwort nicht den Informationen zum Stand der Technik, welche die Ratsfraktion mit ihrer Anfrage vorgestellt hatte:
Es wurde darauf hingewiesen, dass es mit dem heutigen Stand der Technik keine wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten gibt, diskontinuierlich gelieferten Strom mit weniger als 1.300 Volllastbenutzungsstunden pro Jahr (das Jahr hat rund 8.800 Stunden) mit Hilfe der Elektrolyse von Wasser zur Gewinnung von Wasserstoff zwischenzuspeichern.
Auch die Verwandlung des im ersten Schritt gewonnenen Wasserstoffs in eine für den notwendigen Speicherzweck geeignete Form, wie z.B. Methan, ist mit dem wie beschrieben diskontinuierlichen Strom aus Freiflächen-PV nicht wirtschaftlich umsetzbar.
Mit heutigem Stand der Technik sind nur kontinuierlich ablaufende Elektrolyseure und für die weitere Verwandlung des Wasserstoffs, wie vor allem durch Methanisierung, ebenfalls nur Verfahren, die mit kontinuierlich verfügbarer Energie arbeiten, wirtschaftlich betreibbar.
Für die Speicherung des zu Spitzenzeiten verfügbaren Solarstroms aus riesigen Projekten von Freiflächen-PV können mit heutigem Stand der Technik also nur Wasserstoff-Technologien eingesetzt werden, die die kontinuierliche Auslastung der aufzubauenden Speicher mit Grundlaststrom in entsprechender Stärke erfordern. Grundlaststrom könnte grundsätzlich Strom aus fossilen Quellen sein (Erdöl, Braunkohle, Steinkohle und Erdgas) und neben geringen Mengen Wasserkraft vor allem Kernenergie. Da aufgrund des Klimaschutzabkommens von Paris die fossilen Energien ausscheiden, bleibt für große Energiemengen nur Kernenergie übrig. Kernenergie soll jedoch nach heutiger Beschlusslage höchstens eine Brückentechnologie sein, so dass der Aufbau von Freiflächen-PV, die auf lange Perspektive hochgradig fluktuierenden Strom in großer Menge produzieren soll, bei heutigem Stand der Technik nicht zulässig ist.