Interfraktioneller Antrag für den Rat der Stadt Göttingen am 18. Februar 2022
Der Rat möge beschließen:
„Die Bauverwaltung wird aufgefordert, bis auf Weiteres Bauanträge der „LEG Wohnen NRW GmbH“, der „Adler Group“ bzw. einem von diesen Gesellschaften beauftragten Bauunternehmen im Bereich des Gebäudebestandes der „Westgrund Niedersachsen Süd GmbH“ besonders gründlich zu prüfen und zu prüfen, inwieweit Baugenehmigungen ausgearbeitet werden können, die für Mängel bei der Ausführung, welche Wohnungen unbewohnbar machen, Sanktionen nach sich ziehen.
Auch die Rechtsmittel des Wohnraumschutzgesetzes sind umfassend anzuwenden.
Begründung:
Aus Presseberichten ist seit November 2021 zu erfahren, dass im Zuge von im Auftrag der Unternehmen „Adler Group S.A.“ bzw. seit Januar 2022 „LEG Wohnen NRW GmbH“ im Süntelweg 8 bis 24 in Grone Süd durchgeführten Baumaßnahmen Wohnungen offenbar unbewohnbar geworden sind bzw. Mieter*innen der Verbleib in ihren Wohnungen unerträglich wird.
Missstände sind:
– Massiver gesundheitsgefährdender Schimmelbefall in den Wohnungen der jeweils oberen Etage der von den Baumaßnahmen betroffenen Gebäude durch Zerstörung der Integrität der Dächer in Bezug auf Wasserdichtigkeit durch die im September 2021 an ihnen begonnenen Baumaßnahmen,
– bisher nicht bezifferbarer Schaden am Eigentum der Mieter*innen wie Möbeln und Elektrogeräten, dessen vom Vermieter einzufordernde Begleichung für die Mieter*innen unerträglichen Aufwand bedeutet,
– Feuchtigkeit und Dreck in den gesamten Gebäuden,
– weitere unerträgliche Missstände und ein ebenso unerträgliches Zuwarten der Verantwortlichen, das die Hilflosigkeit der betroffenen Mieter*innen noch verstärkt hat.
Die genannten Gegebenheiten haben inzwischen dazu geführt, dass viele Mieter*innen ihre angestammten Mietverträge aufgegeben und sich andere Wohnungen gesucht haben oder derzeit im Begriff sind, dies zu tun.
Auch wenn nicht festzustellen ist, ob die genannten Entwicklungen durch die Verantwortlichen mit Absicht herbeigeführt werden oder lediglich auf unglücklichen Umständen beruhen, ist faktisch ein Prozess der „kalten Entmietung“ zu beobachten. In der Konsequenz kann der Vermieter nach Mietrecht später im Rahmen von Neuvermietung deutlich höhere Mieten aufrufen, als wenn die Wohnungen weiterhin durch Altmieter*innen genutzt würden.
„Kalte Entmietung“ in der beobachteten Form darf die Stadt Göttingen in ihrem Einflussbereich nicht zulassen und ist gehalten, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um diesen Prozess zu stoppen.
Der Rat fordert daher die Verwaltung auf, im Zusammenhang mit Bauanträgen der beteiligten Unternehmen im Bereich des Gebäudebestandes der „Westgrund Niedersachsen Süd GmbH“ alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit nicht weitere Immobilien und deren Mieter*innen von den beobachteten Entwicklungen betroffen werden.