Seit 2022 ist es eine Verpflichtung, für Städte ab 50.000 Einwohnern einen Mietspiegel zu erstellen. Leider bleibt es den Städten überlassen, sich für einen „einfachen“, der nur wenige, grundsätzliche Anforderungen stellt, oder einen „qualifizierten“, der ortsübliche Vergleichsmieten erfasst und auswertet, zu entscheiden.
Vom deutschen Städtetag wird ganz klar ein qualifizierter Mietspiegel empfohlen, vor allem für Städte wie Göttingen, die eine sehr angespannte Mietlage haben. Seit 2013 gibt es eine Neuvertragsmietsteigerung von 28%. Bei Bestandsmieten ist die Entwicklung weitgehend unbekannt. Von ortsüblichen Vergleichsmieten gibt es keinerlei Statistik, deswegen lässt sich ein Mietspiegel und eine Mietentwicklung schlecht ableiten.
Bei einem einfachen Mietspiegel werden keine Daten erhoben, was eine geringe statistische Auswertung zur Folge hat. Diese statistischen Auswertungen sind natürlich kostenaufwendig, weswegen der qualifizierte Mietspiegel von der Stadt nicht favorisiert wird. Aber je besser ein einfacher Mietspiegel ausgestaltet wird, desto höher sind auch Aufwand und Kosten. Viele Städte haben sich ebenfalls für den „einfachen“ entschieden um später festzustellen, dass dieser völlig bedeutungslos war und sind dann doch auf einen „qualifizierten“ umgesprungen. Im Sozialausschuss der Stadt Göttingen haben wir lange darüber debattiert und sachkundige Meinungen eingeholt. Warum jetzt sparen, um in zwei Jahren nochmal das Doppelte auszugeben? Leider entschied sich die Mehrheit nach einem knappen Abstimmungsergebnis dennoch nur für einen einfachen Mietspiegel.